Gestellte Fragen
Frühpensionierung (Arbeit)
Ich möchte mich mit 60 frühpensionieren lassen. Was gilt es zu beachten?
Antwort:
Wichtig ist, dass Sie genügend Erspartes für die Zeit bis zur ordentlichen Pensionierung mitbringen. Der Vorbezug der AHV im Alter von 63 (Frauen 62) ist zwar möglich, aber nicht empfehlenswert, weil dies mit einer Kürzung der lebenslangen AHV-Rente verbunden ist. Immerhin können die Pensionskassen seit einigen Jahren ihren Versicherten eine gestaffelte Teilpensionierung gewähren. Verschiedene Vorsorgeeinrichtungen bieten flexible Pensionierungsmodelle an.
Welche Hypothek? (Mieten Kaufen Wohnen)
Ich und meine Frau möchten eine Eigentumswohnung kaufen. Für was für eine Art von Hypothek sollen wir uns entscheiden?
Antwort:
Mit der Festhypothek bleibt der Zins über die Vertragsdauer konstant . Damit kann man sich gegen steigende Zinsen absichern. Bei vorzeitiger Auflösung können jedoch Gebühren anfallen. Die variable Hypothek kann nach einer 3-6-monatigen Frist gekündigt werden. Sie eignet sich für Leute, die mit sinkenden Zinsen rechnen, wobei eine Umwandlung in eine Fest- oder Liborhypothek jederzeit möglich ist. Ihrerseits ist die Liborhypothek in einem stabilen Zinsumfeld zu empfehlen.
Steuern abziehen (Geld Finanzen Steuern)
Ich habe seit Anfang Jahr eine selbständige Tätigkeit aufgenommen und arbeite zuhause. Welche Ausgaben kann ich von den Steuern abziehen?
Antwort:
Sie müssen dem Steueramt glaubhaft darlegen, dass sie tatsächlich zuhause arbeiten. Zudem darf das Arbeitszimmer nur dem Zweck der Arbeit dienen. In einigen Kantonen können Sie neben den Arbeitsgeräten anteilsmässig auch die Kosten für Reinigung und Energie abziehen.
Spanischkurs abziehbar? (Mieten Kaufen Wohnen)
Kann ich meinen vierwöchigen Spanischkurs im Ausland von den Steuern abziehen?
Antwort:
Steuerlich abziehbar sind Weiterbildungen, die mit dem erlernten oder ausgeübten Beruf zusammenhängen. Dazu gehören etwa Kurskosten, die Kosten für Kursmaterial oder die Fahrtkosten zum Weiterbildungsort wie auch und notwendige Mehrkosten für die Verpflegung. Dient der Kurs hauptsächlich persönlichen Interessen, so kann kein Abzug geltend gemacht werden.
Muss ich das Pflegeheim bezua (Mieten Kaufen Wohnen)
Mein Vater ist kürzlich in ein Pflegeheim verlegt worden. Ist es richtig, dass ich unter Umständen dafür aufkommen muss?
Antwort:
Die Nachkommen können theoretisch für die Finanzierung der Pflegekosten herangezogen werden, sofern ihr Jahreseinkommen die Summe von 120’000 Franken übersteigt oder das Vermögen mehr als 250'000 Franken ausmacht. Für Ehepaare gilt beim Einkommen eine Obergrenze von 180’000 Franken, während der Vermögensfreibetrag bei 500'000 Franken liegt. Der Zugriff wird von den Gemeinden meist zurückhaltend angewandt.
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