Gestellte Fragen

Frühpensionierung (Arbeit)
Ich möchte mich mit 60 frühpensionieren lassen. Was gilt es zu beachten?

Antwort:
Wichtig ist, dass Sie genügend Erspartes für die Zeit bis zur ordentlichen Pensionierung 
mitbringen. Der Vorbezug der AHV im Alter von 63 (Frauen 62) ist zwar möglich, aber 
nicht empfehlenswert, weil dies mit einer Kürzung der lebenslangen AHV-Rente 
verbunden ist. Immerhin können die Pensionskassen seit einigen Jahren ihren 
Versicherten eine gestaffelte Teilpensionierung gewähren. Verschiedene 
Vorsorgeeinrichtungen bieten flexible Pensionierungsmodelle an.


Welche Hypothek? (Mieten Kaufen Wohnen)
Ich und meine Frau möchten eine Eigentumswohnung kaufen. 
Für was für eine Art von Hypothek sollen wir uns entscheiden?

Antwort:
Mit der Festhypothek bleibt der Zins über die Vertragsdauer konstant . Damit kann man 
sich gegen steigende Zinsen absichern. Bei vorzeitiger Auflösung können jedoch 
Gebühren anfallen. Die variable Hypothek kann nach einer 3-6-monatigen Frist 
gekündigt werden. Sie eignet sich für Leute, die mit sinkenden Zinsen rechnen, wobei 
eine Umwandlung in eine Fest- oder Liborhypothek jederzeit möglich ist. Ihrerseits ist die 
Liborhypothek in einem stabilen Zinsumfeld zu empfehlen.


Steuern abziehen (Geld Finanzen Steuern)
Ich habe seit Anfang Jahr eine selbständige Tätigkeit aufgenommen und arbeite 
zuhause. Welche Ausgaben kann ich von den Steuern abziehen?

Antwort:
Sie müssen dem Steueramt glaubhaft darlegen, dass sie tatsächlich zuhause arbeiten. 
Zudem darf das Arbeitszimmer nur dem Zweck der Arbeit dienen. In einigen Kantonen 
können Sie neben den Arbeitsgeräten anteilsmässig auch die Kosten für Reinigung und 
Energie abziehen.


Spanischkurs abziehbar? (Mieten Kaufen Wohnen)
Kann ich meinen vierwöchigen Spanischkurs im Ausland von den Steuern abziehen?

Antwort:
Steuerlich abziehbar sind Weiterbildungen, die mit dem erlernten oder ausgeübten 
Beruf zusammenhängen. Dazu gehören etwa Kurskosten, die Kosten für Kursmaterial 
oder die Fahrtkosten zum Weiterbildungsort wie auch und notwendige Mehrkosten für 
die Verpflegung. Dient der Kurs hauptsächlich persönlichen Interessen, so kann kein 
Abzug geltend gemacht werden.


Muss ich das Pflegeheim bezua (Mieten Kaufen Wohnen)
Mein Vater ist kürzlich in ein Pflegeheim verlegt worden. Ist es richtig, dass ich unter 
Umständen dafür aufkommen muss? 

Antwort:
Die Nachkommen können theoretisch für die Finanzierung der Pflegekosten 
herangezogen werden, sofern ihr Jahreseinkommen die Summe von 120’000 Franken 
übersteigt oder das Vermögen mehr als 250'000 Franken ausmacht. Für Ehepaare gilt 
beim Einkommen eine Obergrenze von 180’000 Franken, während der 
Vermögensfreibetrag bei 500'000 Franken liegt. Der Zugriff wird von den Gemeinden 
meist zurückhaltend angewandt. 


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