Gestellte Fragen
Mietauto (Fahrzeug Auto Motorrad)
In unseren Ferien möchten wir vor Ort vielleicht ein Auto mieten. Auf was muss ich schauen, um nicht übers Ohr gehauen zu werden?
Antwort:
Da Mietwagen oft weniger Sorge getragen wird, lohnt es sich vor der Übernahme ins Serviceheft zu schauen. Die Haftpflichtversicherung sollte eine Deckungssumme von ca 2 Mio beinhalten. Bei der Kaskoversicherung gilt es zu beachten, welcher Schaden nicht gedeckt ist (meist Dach, Unterboden, Reifen und Frontscheibe) und ebenso wie hoch der Selbstbehalt im Falle eines Schadens ist.
Autoindex (Fahrzeug Auto Motorrad)
Ich finde diesen Autoindex, wo man einfach meinen Namen und Adresse nachschauen oder -fragen kann richtig nervig. Kann ich mich da streichen lassen?
Antwort:
Man kann sich relativ einfach sperren lassen. Und zwar beim Strassenverkehrsamt. Dies muss allerdings schriftlich mitgeteilt werden. Sie müssen jeweils keine Begründung angeben. Beim Kanton Zürich z.B. gibt es (auch online) ein Formular "Gesuch um Sperrung der Halterdaten"
Auto verkaufen (Fahrzeug Auto Motorrad)
Hoi zäme Ich habe kürzlich mein Auto verkauft und auch einen Vertrag abgeschlossen. Nun will der Käufer plötzlich nicht mehr. Er hat offenbar ein besseres Angebot gefunden. Was kann ich nun machen? Zum Anwalt?
Antwort:
Da Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie auf dessen Erfüllung bestehen sofern kein Rücktrittsrecht im Vertrag abgemacht wurde.
Auto in Deutschland kaufen (Fahrzeug Auto Motorrad)
Ich möchte ein neues Auto kaufen. Nun habe ich gesehen, dass es in Deutschland deutlich billiger ist. Was muss ich da beachten?
Antwort:
Das neue Auto muss die schweizerischen Vorschriften entsprechen. Da diese technischen Vorschriften jedoch den europäischen angeglichen wurden, stellen diese seit 1995 kein Problem mehr dar.
PK-Kapital ins Ausland mitnehmen? (Auswandern Emigration)
Ich möchte auswandern. Kann ich mir mein Pensionskassenkapital auszahlen lassen?
Antwort:
Dies ist möglich, wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU oder der EFTA auswandern. Dabei dürfen Sie nur den überobligatorischen Teil der zweiten Säule beziehen. Das Geld aus dem obligatorischen Teil muss auf ein Freizügigkeitskonto in der Schweiz überwiesen werden und kann frühestens ab dem Alter 60 (Frauen 59) bezogen werden.
Wir sind gerne für Sie da
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