Gestellte Fragen

Mietauto (Fahrzeug Auto Motorrad)
In unseren Ferien möchten wir vor Ort vielleicht ein Auto mieten. Auf was muss ich 
schauen, um nicht übers Ohr gehauen zu werden?

Antwort:
Da Mietwagen oft weniger Sorge getragen wird, lohnt es sich vor der Übernahme ins 
Serviceheft zu schauen. Die Haftpflichtversicherung sollte eine Deckungssumme von ca 
2 Mio beinhalten. Bei der Kaskoversicherung gilt es zu beachten, welcher Schaden nicht 
gedeckt ist (meist Dach, Unterboden, Reifen und Frontscheibe) und ebenso wie hoch 
der Selbstbehalt im Falle eines Schadens ist.


Autoindex (Fahrzeug Auto Motorrad)
Ich finde diesen Autoindex, wo man einfach meinen Namen und Adresse nachschauen 
oder -fragen kann richtig nervig. Kann ich mich da streichen lassen?

Antwort:
Man kann sich relativ einfach sperren lassen. Und zwar beim Strassenverkehrsamt. Dies 
muss allerdings schriftlich mitgeteilt werden. Sie müssen jeweils keine Begründung 
angeben.

Beim Kanton Zürich z.B. gibt es (auch online) ein Formular "Gesuch um Sperrung der 
Halterdaten"


Auto verkaufen (Fahrzeug Auto Motorrad)
Hoi zäme

Ich habe kürzlich mein Auto verkauft und auch einen Vertrag abgeschlossen. Nun will 
der Käufer plötzlich nicht mehr. Er hat offenbar ein besseres Angebot gefunden. Was 
kann ich nun machen? Zum Anwalt?

Antwort:
Da Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie auf dessen Erfüllung bestehen 
sofern kein Rücktrittsrecht im Vertrag abgemacht wurde.


Auto in Deutschland kaufen (Fahrzeug Auto Motorrad)
Ich möchte ein neues Auto kaufen. Nun habe ich gesehen, dass es in Deutschland 
deutlich billiger ist. Was muss ich da beachten?

Antwort:
Das neue Auto muss die schweizerischen Vorschriften entsprechen. Da diese 
technischen Vorschriften jedoch den europäischen angeglichen wurden, stellen diese 
seit 1995 kein Problem mehr dar.


PK-Kapital ins Ausland mitnehmen? (Auswandern Emigration)
Ich möchte auswandern. Kann ich mir mein Pensionskassenkapital auszahlen lassen? 

Antwort:
Dies ist möglich, wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU oder der EFTA auswandern. 
Dabei dürfen Sie nur den überobligatorischen Teil der zweiten Säule beziehen. Das 
Geld aus dem obligatorischen Teil muss auf ein Freizügigkeitskonto in der Schweiz 
überwiesen werden und kann frühestens ab dem Alter 60 (Frauen 59) bezogen werden.


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