Gestellte Fragen

Die Bank verweigert Hypothek (Geld Finanzen Steuern)
Mein Vater hat mir und meinem Bruder ein Haus 
mit einer Hypothek von 600'000 Franken 
hinterlassen. Keiner von uns hat ein grosses 
Einkommen oder Vermögen. Wir können uns nicht 
gegenseitig auszahlen. Die Bank hat uns eine 
Neuhypothek verweigert. Was sollen wir tun?

Antwort:
Falls sich kein Erbe findet, der die Liegenschaft tragen kann, bleibt nur der Verkauf des 
Hauses. Unter Umständen ist eine Vermietung 
des Hauses eine Alternative. Das setzt aber voraus, dass Sie über genügend Wissen im 
Bereich der Liegenschaftsverwaltung verfügen.


3. Säule als Selbstständiger (Arbeit)
Ich bin selbständig und  daneben zu 50 Prozent bei einem Arbeitgeber angestellt 
und gehöre einer Vorsorgeeinrichtung an. Kann ich den 
Maximalbetrag in die 3. Säule einzahlen?

Antwort:
Da Sie einer Pensionskasse angehören, können Sie maximal 6768 Franken einzahlen
(Stand 2015).


Erbschaftssteuern für das Ferienhaus? (Testament Erbschaft)
Ich möchte mein Ferienhaus in Frankreich meiner 
Tochter schenken. Mein Wohnsitz ist in Zürich. Muss sie
Erbschaftssteuern in der Schweiz bezahlen?


Antwort:
Schenkungen an Nachkommen sind im Kanton Zürich steuerbefreit. Jedoch können in 
Frankreich Erbschaftssteuern anfallen, die momentan sehr hoch sind.  


Zusatzversicherung wechseln (Gesundheit)
Ich möchte meine Krankenkasse wechseln. Bei der 
Kasse bin ich allerdings auch noch halbprivat 
zusatzversichert. Was muss ich beachten?

Antwort:
Grundsätzlich können Sie zur günstigsten Grundversicherung wechseln und gleichzeitig 
die Zusatzversicherung beim vormaligen Anbieter behalten. Das ist finanziell durchaus 
sinnvoll. Ihr Zusatzversicherer darf Ihnen deshalb nicht kündigen.


AHV für meine Raumpflegerin? (Arbeit)
Stimmt es, dass ich meiner Reinigungshilfe die AHV 
bezahlen muss, obschon sie nur 5 Stunden pro Monat 
bei mir arbeitet?

Antwort:
Für die Hausdienstarbeit gelten seit einigen Jahren neue Bestimmungen: Beschäftigen 
Sie in Ihrem Privathaushalt eine Raumpflegerin oder einen Raumpfleger, so müssen Sie 
die AHV-Beiträge zwingend einzahlen.


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